Sicherer Wasen

Aufgrund gestiegener Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen wie dem Cannstatter Volksfest müssen sich Besucher:innen auf Einlasskontrollen beim Betreten des Festplatzes einstellen.
Dies betrifft insbesondere Taschen und Rucksäcke. Sperrige Gegenstände sind nicht erlaubt. Weitere verbotene Gegenstände entnehmen Sie bitte unseren FAQs.

Generell gilt weiterhin: Lassen Sie bitte alles zu Hause, was sie beim Feiern nicht benötigen. Am schnellsten kommt auf den Wasen, wer keinen Rucksack, keine Taschen und sonstigen Gegenstände dabeihat.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Festbesuch auf unserer Webseite.
Wir wünschen allen Volksfest-Besucher:innen eine schöne und friedliche Zeit auf dem Wasen!

 

Um die Sicherheit aller Besucher und Betreiber auf dem Cannstatter Volksfest zu gewährleisten, sind Vertreter folgender Institutionen jederzeit vor Ort im Einsatz:

- Polizei

- Deutsches Rotes Kreuz

- Berufsfeuerwehr Stuttgart

- Platzordnungsdienst

- Amt für öffentliche Ordnung

++ Bei einem Notfall bitte 112 anrufen ++

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Rubriken:

Häufige Frage

Telefonnummern

Die wichtigsten Informationen für einen angenehmen Besuch:

Es wird empfohlen, auf Rucksäcke und große Taschen zu verzichten. Lassen Sie am besten alles zu Hause, was Sie zum Feiern nicht benötigen. Denn es gilt: Am schnellsten auf den Wasen kommt, wer keinen Rucksack oder keine Taschen dabei hat. Diese werden ansonsten an den Eingängen durch den Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert.

Folgende Gegenstände sind nicht erlaubt: Reizgassprühgeräte, Hieb-, Schlag-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen, Elektroschockgeräte, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Pyrotechnik sowie gasbefüllte Luftballons und ähnliche Gegenstände mit metallbeschichteter Oberfläche. Nicht mitgebracht werden dürfen zudem Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen.

Polizei und Ordnungsdienst zeigen an den Zugängen starke Präsenz. Auf dem Festplatz sind ebenso Beamte in Uniform wie in zivil unterwegs.

Der Festplatz ist videoüberwacht. Eine Daueraufzeichnung findet nicht statt. Erst wenn sicherheitsrelevante Vorkommnisse dokumentiert bzw. Videobeweise gesichert werden müssen, zeichnet die Polizei punktuell zum Zwecke der Gefahrenvorsorge oder der Strafverfolgung auf.

Planen Sie Ihre Anreise und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel: Die Stadtbahn-Sonderlinie U11 bringt Sie direkt zum Volksfest. Der Bahnhof Bad Cannstatt liegt weniger als zehn Minuten Fußweg vom Festgelände entfernt. Diesen fahren die S-Bahnlinien S1, S2 und S3 sowie die Regionalzüge an. Ebenfalls gut zu Fuß zu erreichen, ist die Haltestelle NeckarPark (S1). Weitere Informationen zu der Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr, zum Angebot sowie zu Park+Ride-Plätzen in und um Stuttgart gibt es auf der Webseite des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart unter www.vvs.de.

Beachten Sie die ausgeschilderte Wegeführung im Umfeld – insbesondere bei der An- und Abreise über den Bahnhof Bad Cannstatt. Wenn Sie von dort direkt zu den großen Festzelten möchten, so nutzen Sie bitte die Unterführung Elwertstraße. Bei der Rückkehr gilt: Betreten Sie den Bahnhof über den Haupteingang an der Bahnhofsstraße.

Sollte die Anreise mit dem Auto zwingend erforderlich sein, so nutzen Sie die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten. Behindertenparkplätze sind ebenso beschildert. Das Parken in den gekennzeichneten Anwohnerparkgebieten rund um den Cannstatter Wasen ist nicht gestattet. Vermeiden Sie unnötigen Parksuchverkehr und beachten Sie die Wohngebietssperren. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Respektieren Sie die Menschen und ihr Wohnumfeld: Auf dem Wasen und im Umfeld stehen ausreichend Toiletten sowie Mülleimer zur Verfügung. Urinieren Sie nicht an fremde Häuser oder in Gärten und vermeiden Sie Glasbruch.

Mittwochs bieten die Familientage mit Sonderpreisen und tollen Aktionen viel Spaß für Groß und Klein. Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Kindersammelstelle eingerichtet, Wickelmöglichkeiten gibt es dort sowie bei vielen Toilettenhäuschen. Wer mit dem Kinderwagen über den Bahnhof Bad Cannstatt aus anreist, für den empfiehlt es sich, den Wasen über die Unterführung an der Elwertstraße zu betreten. Diese verfügt über eine Kinderwagenrampe. Bitte bedenken Sie: Am gemütlichsten ist es auf dem Volksfest, wenn kein Gedränge herrscht.

Benutzerordnung

Um allen Besuchern einen friedlichen und reibungslosen Wasen-Besucher gilt über die Veranstaltungsdauer von "Cannstatter Volksfest" und "Stuttgarter Frühlingsfest" folgende Benutzerordnung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festgelände nicht gestattet ist. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Blindenhunden, dies ist uneingeschränkt möglich.

Der Cannstatter Wasen dient im Herbst und Frühjahr der öffentlichen Veranstaltung des „Cannstatter Volksfestes“ und des „Stuttgarter Frühlingsfestes“. Er ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung und mit den nachstehend genannten Regelungen allgemein zugänglich.

Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt. Von 1.30 bis 6.00 Uhr ist Unbefugten der Aufenthalt auf dem Festgelände untersagt.

Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ab 20.00 Uhr auch in Begleitung Personensorgeberechtigter nicht mehr in Bier- und Weinzelten aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Festzelten aufhalten, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet.

1.1 Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Bauliche Anlagen, Anlagenteile und sonstige Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt und nicht beschädigt werden.

1.2 Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

1.3 Alle Zugänge zum und Ausgänge vom Festgelände sowie Rettungswege sind freizuhalten.

2. Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt:

2.1 Waffen sowie sonstige Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich zu führen, zu benutzen, zur Verwendung bereitzuhalten oder zu verteilen. Dazu gehören insbesondere Reizgassprühgeräte, Hieb-, Schlag-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen, Elektroschockgeräte, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Baseballschläger und ähnliche Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände und Fahnen.

2.2 Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen auf das Festgelände mitzubringen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen.

2.3 Feuer zu machen und leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände wie Leuchtkugeln, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen.

2.4 das Mitführen von Tieren. Blindenhunde können ohne Einschränkungen mitgeführt werden.

2.5 außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.

2.6 bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.

2.7 das Besteigen oder Übersteigen von nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen baulichen Anlagen oder Anlagenteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und andere Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungseinrichtungen, Bäume, Masten, Dächer sowie Zelte und deren Aufbauten.

2.8 nicht für Besucher zugelassene Bereiche wie Wohnwagenbereich, Lagerbereiche hinter den Festbetrieben usw. zu betreten.

2.9 Getränke aller Art einzubringen.

2.10 außerhalb der zugewiesenen Standflächen und ohne behördliche Erlaubnis ist der Verkauf von Waren aller Art, die Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen , das Verteilen von Werbematerial und sonstigen Gegenständen, das Aufsuchen von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen untersagt. Das Verbot gilt auch für nichtgewerbliche Darbietungen und Leistungen.

2.11 Waren im Umhergehen feilzubieten, Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen, betteln und hausieren sowie musikalische und künstlerische Darbietungen (außerhalb der zugewiesenen Flächen).

2.12 gasbefüllte Luftballons und ähnliche Gegenstände mit metallbeschichteter Oberfläche auf das Festgelände mitzubringen.

Besucher, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen werden sie für die Dauer dieser und künftiger Veranstaltungen vom Festplatzbesuch ausgeschlossen. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden.

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft