Umweltplaketten-Pflicht in der Stuttgarter Innenstadt

Die Stuttgarter Innenstadt - und somit auch der Cannstatter Wasen - befindet sich seit dem 1. März 2008 in einer Umweltzone. Somit ist die Anfahrt ausschließlich mir einer Umweltplakette möglich. Weitere Informationen

Ausnahme von Fahrverboten - Sonderregelung für Fahrzeugparks:
Fahrzeughalter, bei denen nachweislich in einem Fuhrpark mindestens vier Lkw (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) oder Reisebusse für den Wirtschaftsverkehr berfinden, können Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) erhalten, sofern der Anteil der Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) am Fuhrpark mindestens der nachfolgenden Auflistung entspricht. Bis zum Ablauf des Stufenplans dürfen in Umweltzonen nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 und 4 zum Einsatz kommen, danach nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3. Diese Regelung gilt nicht für Linienbusse und Pkw.

Mindestanteil der Reisebusse bzw. Lkw mit Schadstoffgruppe 4 eines Fuhrparks:
2012 - 60%
2013 - 80%
2014 - 100%

Weitere Informationen:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW
Ausnahmekonzept 2012
Erläuterungen zum Ausnahmekonzept 2012

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW

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