Das Cannstatter Volksfest ist sehr gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Rund um das Festgelände stehen Besucher:innen insgesamt vier Abstellplätze zur Verfügung:

Abstellplätze für Fahrräder und motorisierte Zweiräder:

  • unter dem Willi-Daume-Steg im Bereich des Parkplatzes P10
  • an der Stadtbahnhaltestelle "Cannstatter Wasen" (SSB-Übergang Mercedesstraße)

Abstellplätze nur für Fahrräder:

  • am Eingang Krämermarkt an der König-Karls-Brücke
  • am Neckarradweg zwischen Campingplatz und Recyclinghof

Für die Nutzung der Parkplätze werden keine Gebühren erhoben.

Zufahrtswege

Die Fahrradparkplätze sind wie folgt zu erreichen:

  • Willi-Daume-Steg: über die Talstraße und die Mercedesstraße
  • Campingplatz/Recyclinghof: über den Neckarradweg (z.B. von Marbach oder Esslingen)
  • Krämermarkt/König-Karls-Brücke: von der Innenstadt, dem Rosensteinpark, dem Neckarradweg
  • Stadtbahnhaltestelle "Cannstatter Wasen": über die Mercedesstraße, von Bad Cannstatt

Ordner der SDS Security beaufsichtigen die Abstellplätze, die sich an den Haupteingängen befinden – also an der Stadtbahnhaltestelle "Cannstatter Wasen" und an der König-Karls-Brücke. Diese Haupteingänge sind zusätzlich mit Polizisten besetzt. Die Plätze am Willi-Daume-Steg und am Campingplatz/Recyclinghof sind nicht beaufsichtigt.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie mit dem Fahrrad anreisen:

  • Fahrradhelme und Fahrradtaschen (größer als DIN A4) dürfen nicht mit ins Festzelt genommen werden. Deshalb gibt es eine Helm- und Gepäckaufbewahrung. Sie befinden sich in einem Bürocontainer vor dem weißen Gebäude der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft.
  • Fahrradtrinkflaschen sowie lange Luftpumpen dürfen nicht auf das Festgelände mitgenommen werden.
  • Das Festgelände ist als Fußgängerzone zu betrachten. Das heißt: Auf den letzten Metern gegebenenfalls absteigen, das Fahrrad schieben und geduldig die Kontrolle der Ordner durchlaufen.
  • Auch für Fahrräder und Pedelecs gibt es eine Promillegrenze. Strafen können bereits ab 0,3 Promille drohen. Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad (absolute Fahruntauglichkeit) liegt bei 1,6 Promille.
  • Auf dem Frühlingsfest bewegen sich große Besucherströme. Deshalb ist bei allen Besucher:innen – ob zu Fuß, mit dem Pkw oder mit dem Fahrrad – gegenseitige Rücksichtnahme geboten.