Anreise mit dem Auto

Auf zum Wasen!
Das traditionsreiche Cannstatter Volksfest erwartet Sie.

Im Bereich des Cannstatter Wasens und des NeckarParks steht den Besucher:innen eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Das Parken kostet für Pkw ganztägig 8 Euro

Falls ihr von außerhalb mit dem PKW anreist, nutzt bitte die ausgeschilderten P&R-Plätze. Informationen dazu findet ihr hier.

Direkt auf dem Festgelände – in unmittelbarer Nähe zum Eingangstor vom Parkplatz kommend – befindet sich ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung, von dem man ebenerdig auf das Festgelände gelangt. Nach Vorlage eines Ausweises mit Merkzeichen „G“ ist das Parken kostenlos.

Ein Taxistand befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum Festgelände.

++ Bitte nutzt die ausgeschriebenen Parkmöglichkeiten. Das Parken in den gekennzeichneten Anwohnerparkgebieten rund um den Cannstatter Wasen ist nicht gestattet. Vermeidet bitte unnötigen Parksuchverkehr. ++

Mittagsparken:

Für Besucher:innen, die unter der Woche nur zum Mittagessen auf den Wasen kommen möchten und mit dem Auto anreisen, gibt es auch dieses Jahr wieder ein besonderes Angebot: das Mittagsparken. In der Zeit von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr kann für nur 4 Euro geparkt werden.

Mit dem Fernbus

Fernbusse stellen oftmals eine kostengünstige, zeitsparende und durchaus auch umweltfreundliche Alternative zum Bahn- oder Autoverkehr dar. Egal ob aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen europäischen Ländern – Stuttgart ist sehr gut in das Streckennetz integriert. Und auch die weiteren Haltestellen in Vaihingen, oder das Stuttgart Airport Busterminal liegen sehr zentral.

 

 

Alle Park und Ride Angebote findet ihr hier.

Das Verkehrsverbot in der sogenannten "kleinen Umweltzone" – also im Stuttgarter Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen -  gilt seit dem 1. Juli 2020 ganzjährig für alle dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter. Die Einführung erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen. Das Verkehrsverbot wurde vom Land Baden-Württemberg angeordnet und ist eine Maßnahme der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die Landeshauptstadt Stuttgart wurde Anfang Juni vom Regierungspräsidium angewiesen, die Maßnahme umzusetzen.

Das Diesel-Verkehrsverbot für Euro-5/V-Fahrzeuge gilt zusätzlich zum seit Januar 2019 bestehenden stadtweiten Diesel-Verkehrsverbot für Fahrzeuge der Euronorm 4/IV und schlechter.
Weitere Informationen findet ihr hier.