Erklärung zur Barrierefreiheit
Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://cannstatter-volksfest.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Einzelne Bilder haben keine Alt-Texte.
- Das Video "176. Cannstatter Volksfest Impressionen 2023" hat keine Textversion des Nicht-Text-Inhaltes, Audiodeskription oder sonstige Alternative.
- Unter dem Menüpunkt „News“ können die Informationen zu den Filtermöglichkeiten, die durch die Darstellung vermittelt werden, nicht von Software bestimmt werden.
- In einzelnen Bereichen wird Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln.
- Die Kontraste der Text-Inhalte entsprechen an einigen Stellen nicht den Richtlinien.
- Es werden zwei Textbilder auf der Webseite genutzt.
- Unter dem Menüpunkt „Volksfest – Historie“ kann die visuell dargestellte Reihenfolge nicht durch Software bestimmt werden.
- Unter dem Menüpunkten „Festzelte“ führt der Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden dazu, dass andere Inhalte übersprungen werden.
- Einige Links können nicht durch eine Tastaturschnittstelle geöffnet werden.
- Vereinzelt kann der Zweck eines Links nicht durch den Linktext bestimmt werden.
- Beim Kontaktformular werden identifizierte Fehler dem Benutzer nicht in Textform beschrieben. Es werden zudem keine Korrekturempfehlungen bereitgestellt.
- PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Unter dem Menüpunkt „Anreise – Park & Ride“ ist eine OpenStreetMap von Leaflet eingebunden. Diese Karte ist nicht mit einer Tastaturschnittstelle bedienbar. Auf die Gestaltung dieses Plug-Ins kann die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG keinen Einfluss nehmen.
- Unter dem Menüpunkt „Anreise – ÖPNV“ ist ein Plug-In von der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) eingebunden. Auf die Gestaltung dieses Plug-Ins kann die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG keinen Einfluss nehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.07.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach dem § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.07.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite cannstatter-volksfest.typo3.it4sport.de/ auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse oder über das Kontaktformular können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:
in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mercedesstraße 50
D-70372 Stuttgart
Telefon +49 711 9554-30
info(@)in.stuttgart.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.