Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Am Eröffnungstag haben alle Fahrgeschäfte, Festzelte und Buden ab 15 Uhr geöffnet. Änderungen vorbehalten.
Nein, der Zutritt zum Cannstatter Volksfest ist frei. Für das Vergnügen muss natürlich in den Fahrgeschäften, Schaustellerbetrieben und den Festzelten bezahlt werden. Immer mittwochs ist Familientag, mit speziellen Angeboten und reduzierten Preisen.
Ja, der Platzordnungsdienst sowie die Polizei zeigen an den Eingängen Präsenz und führen auch Zugangskontrollen durch. Sie stehen allen Besucher:innen auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Taschen und Rucksäcke größer als Din A4 dfürfen nicht mit auf den Festplatz genommen werden und müssen an der Gepäckaufbewahrung abgegeben werden.
Daher wird empfohlen, auf Rucksäcke und große Taschen zu verzichten. Lasst am besten alles zu Hause, was ihr zum Feiern nicht benötigt, denn es gilt: Am schnellsten auf den Wasen kommt, wer keinen Rucksack oder keine Taschen dabei hat.
Ja, es gibt eine Gepäckaufbewahrung. Diese befindet sich im blauen Container vor dem weißen Verwaltungsgebäude der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft.
Öffnungszeiten während des Volksfestes:
Montag bis Freitag | ab 12:00 Uhr |
Samstag | ab 09:30 Uhr |
Sonntag | ab 10:00 Uhr |
Feiertag | ab 09:30 Uhr |
Täglich bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende
Gebühren Gepäckaufbewahrung
Große Taschen/Rucksäcke/Koffer | 8 € |
Kleine Taschen/Rucksäcke | 5 € |
Laptop-Taschen | 5 € |
Helme | 3 € |
Folgende Gegenstände sind nicht erlaubt: Reizgassprühgeräte, Hieb-, Schlag-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen, Elektroschockgeräte, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Pyrotechnik sowie gasbefüllte Luftballons und ähnliche Gegenstände mit metallbeschichteter Oberfläche. Außerdem nicht erlaubt sind Baseballschläger und ähnliche Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände und Fahnen.
Nicht mitgebracht werden dürfen zudem Getränke und Flaschen jedweden Materials sowie Becher, Krüge oder Dosen. Erlaubt sind Tetra Paks bis 0,5l pro Person.
Bei Regenschirmen sind kleine zusammenfaltbare Schirme („Knirpse“) auf dem Festgelände erlaubt.
(Kleinere) Fotoapparate stellen keine Schwierigkeit dar. Da aber auch immer mehr (Hobby-)Fotografen größere Apparate u.a. auch mit Stativ auf das Festgelände mitbringen möchten, bitten wir um eine vorherige Akkreditierungsanfrage an das Presse-Team.
Ohne Akkreditierung können die Ordner an den Eingängen sonst das Zutrittsrecht auf das Gelände verweigern. Ob ein Antrag benötigt wird, entscheidet das Sicherheitspersonal in jedem Einzelfall gesondert.
Bitte habt Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festgelände nicht gestattet ist. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Blindenhunden, dies ist uneingeschränkt möglich.
Ja, es gibt ein Fundbüro. Dieses befindet sich im blauen Container vor dem weißen Verwaltungsgebäude der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft.
Öffnungszeiten während des Volksfestes:
Montag bis Freitag | ab 12:00 Uhr |
Samstag | ab 09:30 Uhr |
Sonntag | ab 10:00 Uhr |
Feiertag | ab 09:30 Uhr |
Täglich bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende
Telefon 0711 900 56 25
Bekommt ihr eure Fundsache zurück wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € fällig.
Nach Ende des Volksfests ist das Fundbüro nicht mehr besetzt. Bitte wendet euch dann an das städtische Fundbüro unter der Telefonnummer 0711 216 89 893.
Alle wichtigen Informationen zur Anreise findet ihr unter dem Menüpunkt Anreise.
Aufgrund des hohen Besucheraufkommens sowie der generellen Verkehrssituation im Stadtgebiet Stuttgart empfiehlt sich grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Alle wichtigen Informationen zu unseren Parkplätzen findet ihr unter dem Menüpunkt Anreise.
Achtung:
Das Parken in den gekennzeichneten Anwohnerparkgebieten rund um den Cannstatter Wasen ist nicht gestattet. Vermeidet unnötigen Parksuchverkehr und beachtet die Wohngebietssperren. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Es ist ein großzügig eingerichteter Parkplatz für Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „G“ ausgewiesen. Von diesen Stellplätzen gelangt ihr ebenerdig auf das Festgelände.
Na klar! Bitte beachtet dabei aber die Platzordnung. Es ist nicht erlaubt, Glasflaschen (auch sog. Klopferle,...) auf das Festgelände mitzubringen. Zudem dürfen keine Waren im Umhergehen verkauft werden.